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Allgemeines zur Amtssignatur

Die Amtssignatur ist die elektronische Signatur bzw. das elektronische Siegel auf Ausfertigungen behördlicher Erledigungen (z.B. Bescheid, Ladung) oder sonstiger amtlicher Schriftstücke (z.B. Eingangsbestätigung).

Die Amtssignatur ist die digitale Unterschrift auf Behördenschriftstücken.

Die Amtssignatur ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur oder ein fortgeschrittenes elektronisches Siegel im Sinne der Verordnung über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS-VO).

So wie im E-Government eine Person mit ihrer ID-Austria Anträge digital signiert, gibt es auch seitens der Behörde eine digitale Unterschrift. Diese wird Amtssignatur genannt. Die Amtssignatur ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur oder ein fortgeschrittenes elektronisches Siegel im Sinne der Verordnung über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS-VO).

Durch die Amtssignatur ist für den Empfänger erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Dienststelle handelt. Die Amtssignatur wird visuell durch die Bildmarke der Behörde sowie einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, dargestellt. Damit ist gewährleistet, dass das Dokument von der betreffenden Behörde stammt.

Quellen: digitalaustria.gv.at & www.noe.gv.at

Muster Amtssignatur Gemeinde Enzenreith

Veröffentlichung Bildmarke gem. §19 Abs3 E-GovG